Das Oberste Gericht: auch nicht publizierte Urteile des Verfassungstribunals sind zu achten



In die Verfassungskrise rund um das Verfassungstribunals schaltete sich nun auch das Oberste Gericht ein. Die Richterversammlung des Obersten Gerichts fasste heute einen Beschluss, in dem sie klar zum Ausdruck brachte, dass die Entscheidungen des Verfassungstribunals auch dann zu beachten sind, wenn diese nicht im Gesetzblatt publiziert werden. Die Prämierministerin weigert sich weiterhin, ihren Publikationspflichten nachzukommen.

Die heutige Versammlung sah es als ihre Pflicht, sich in der immer weiter zuspitzenden Krise klare Vorgaben zu fassen, damit sich die untergeordneten Gerichte bei der Rechtsanwendung an der Vorgabe orientieren können.

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