Der Verkauf staatlicher Grundstücke für 5 Jahre gestoppt sowie Beschränkungen des privaten Grundstückhandels



Der polnische Präsident unterschrieb heute das Gesetz, welches den Handel mit landwirtschaftlichen Grundstücken unterbinden soll. Das Gesetz ist an erster Stelle gegen Spekulationskäufe durch ausländische Erwerber gerichtet, findet aber auf alle potentiellen Erweber, somit auch Polen, Anwendung. An sich sollten, wie in den Beitrittsverträgen festgelegt, die besonderen Beschränkungen für Ausländer am 01.05.2016 abgeschafft werden. Dies versuchte die neue Regierung zu unterbinden und schaffte es in Eiltempo das Gesetz durchzubringen. Es soll bereits am 30.04.2016 in Kraft treten. Entsprechend den Vorschriften darf die landwirtschaftlichen grundstücke nur ein Landwirt erwerben, vorausgesetzt die Agentur Landwirtschaftlicher Grundstücke macht von ihrem gesetzlichen Vorkaufsrecht keinen Gebrauch. Die Konformität des Gesetzes mit der polnischen Verfassung wird in Zweifel gezogen.

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