Zu viele Beschränkungen im polnischen Entwurf des Antiterrorgesetzes



Eine Expertin der Helsinki-Stiftung für Menschenrechte kritiesiert den Entwurf des polnischen Antiterrorgesetzes, welcher ihrer Ansicht nach zu viele und zu weit gehende Beschränkungen der Rechte der Bürger vorsieht.

Hier vor allem gegenüber Ausländern, welche pauschal als eine Bedrohung angesehen werden, so dass der Entwurf ihnen gegenüber große Spielräume eröffnet.

Der Entwurf des umfangreichen Gesetzes entstand binnen weniger Wochen, so dass für eine öffentliche Debatte keine Zeit war. Die Macher des Gesetzes zeigen dabei nicht auf, woher die angeblichen Gefahren stammen sollen. Dabei betrifft das Gesetz alle Bürger und schränkt im starken Umfang ihre Rechte ein. Ob es wirklich überhaupt notwendig ist, vergassen die Macher darzulegen.

Aus dem Inhalt des Entwurfs lässt sich folgern, dass die Ausländer im allgemeinen eine Gefahr darstellen, so dass das Gesetz etwa Verhöre ohne gerichtliche Genehmigung oder sofortige Abschiebung vorsieht. Da aber hier eine höhere, gerichtliche Kontrolle unterbunden wird, kann das Gesetz auch der neuen Regierung etwa dazu dienen, im großen Stil polnische Bürger zu kontrollieren.

Das Innenministerium publizierte den Entwurf auf seiner Internetseite. Die Regierung wird sich mit ihm demnächst befassen. Man wünscht sich, dass das Gesetz zum 01.06.2016 in Kraft tritt.

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