Effektiverer Schutz gegen die Insolvenz von Finanzunternehmen



Die untere Kammer des polnischen Parlaments wird sich mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des polnischen Bankengarantiefonds demnächst befassen. Die Novelle soll effektiverem Schutz von Finanzunternehmen gegen die Insolvenz und damit auch der Sicherstellung der finanziellen Stabilität dienen. Der Entwurf sieht die Einführung einer zwingenden Restrukturierung von Unternehmen vor, welche von Zahlungsunfähigkeit bedroht sind. Die neuen Vorschriften werden zugleich zwei EU-Richtlinien umsetzen – die Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen sowie die Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme.

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