Fotografierverbote in Museen



Das allgemeine Verbot, welche viele Museen in ihren Benutzerordnungen vorsehen und welche es den Besuchern erlauben, Ausstellungsstücke gar nicht oder nur gegen die Entrichtung einer Gebühr zu fotografieren oder zu filmen, sind rechtswidrig, weil es sich dabei nach Ansicht des Gerichts für Verbraucher- und Wettbewerbsschutz um verbotene Klauseln handelt.

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