Bankvollstreckungstitel aufgehoben



Ab dem 1. 07. 2016 werden die Vorschriften über den Bankvollstreckungstitel nicht mehr gelten. Der Verfassungsgerichtshof hat sie vor ein paar Wochen als verfassungswidrig erklärt. Die Regierung hat einen Gesetzentwurf vorbereitet, der die Zulässigkeit des Erlasses eines Vollstreckungstitels durch die Banken aufhebt. Damit werden die Banken ab August 2016 die Kompetenz verlieren, selbst die Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner einzuleiten.

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