Gewährleistung ohne Kaufbeleg



Das Amt für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz betont: das Gewährleistungsrecht kann durch die Verkäufer nicht begrenzt werden.


Umtausch, Garantie? „Machen wir – aber nur mit Kassenbon“, heißt es in vielen Geschäften. Das Verbraucherschutzamt weist darauf hin, dass die Beschränkung der Gewährleistung durch die Händler gesetzeswidrig sei. Der Kassenbeleg ist natürlich eine Beweiserleichterung und es ist sehr praktisch, ihn immer dabei zu haben. Er ist aber nur einer von vielen Beweismöglichkeiten, dass man eine bestimmte Ware bei dem bestimmten Verkäufer gekauft hat (Kartenabrechnung, E-Mails, Zeugenaussagen gelten auch als Beweismittel). Daher ist ein Kassenbeleg nicht unbedingt erforderlich, um die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen.

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