Werden Geisteskranke diskriminiert?



Die polnische Bürgerechtsbeauftragte ist der Meinung, dass der Art. 12 des Familien- und Vormundschaftsgesetzbuches verfassungswidrig sei und hat daher eine Beschwerde beim Verfassungsgerichthof eingereicht. Die fragliche Norm regelt, dass eine geisteskranke oder geistig unterentwickelte Person keine Ehe schließen darf. Darüber hinaus wirft die Beauftragte die Verfassungswidrigkeit der Reglung vor, dass jeder der Ehegatten die Nichtigerklärung der Ehe wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche eines der Ehegatten verlangen kann. Ihrer Meinung nach verletzen diese Regelungen die Menschenwürde, die jedem zusteht und sind mit Bestimmungen über den Schutz des Privat- und Familienlebens nicht vereinbar. 

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