Erweiterung von Zuständigkeiten des Obersten Gerichts 



Die Kassation (entspricht der Revision im deutschen Recht) ist ein Rechtsmittel, mit dem man ein Urteil aus der vorherigen Instanz vor dem Obersten Gericht überprüfen lassen kann. Sie dient damit der Aufhebung von Entscheidungen, die wegen offensichtlicher Rechtsverletzungen aus dem Rechtsverkehr eliminiert werden sollen. Dieses Rechtsmittel ist aber nicht immer zulässig (die Zulässigkeit ist von dem Streitwert bzw. Streitgegenstand abhängig - es gibt gesetzliche Regelungen, die den Zugang zu der letzten Instanz in bestimmten Zivilsachen begrenzen). Das Postulat, das Zivilprozessrecht zu ändern, um die Kassation in allen relevanten Zivilsachen zulässig zu machen, findet nicht nur innerhalb der Juristenkreise hohe Beachtung. Die Zivilgerichtsbarkeit sollte den Gerichtsschutz der Bürger gewährleisten und daher sollte sie nicht sachlich eingeschränkt werden. Der Entwurf für eine Änderung der Rechtslage wurde bereits dem Sejm, der unteren Kammer des polnischen Parlaments, vorgelegt. Wenn die Abgeordneten die Meinung unterstützen werden, wird sich demnächst die Zuständigkeit des Obersten Gerichts in Zivilsachen erweitern. Dadurch wird dem Bürger ein effektiverer Gerichtschutz gewährleistet.

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