Den Tatbestand der Vergewaltigung ändern



Dem polnischen Justizminister wurde ein Entwurf vorgelegt, das den Tatbestand der Vergewaltigung ändern soll. Bisher, laut Strafgesetzbuch, sind nur die Taten als Vergewaltigung anzusehen, die durch Gewalt, Drohung oder List und gegen den Willen des Opfers erfolgen. In dem Falle, wenn die Anwendung von Gewalt, Drohung oder List nicht vorliegt, kann man die Straftat nicht als Vergewaltigung nach dem polnischen Recht klassifizieren. Und diese liegen nicht immer vor, obwohl das Opfer gegen ihren Willen zum Vollzug des Beischlafs durch einen anderen genötigt wird. Diese Rechtlücke muss beseitigt werden. Damit soll sich demnächst das Justizministerium beschäftigen.

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