Zwangsvollstreckung bei geschenktem Grundstück



Der Oberste Gerichtshof wird sich demnächst mit der Frage befassen, ob die Gläubiger ihre Ansprüche aus dem Grundstück befriedigen können, wenn das mit einer Hypothek belastete Grundstück an eine andere Person wirksam geschenkt wird. So war es in dem Fall, der diese Frage vor den Gerichtshof aufgebracht hat. Ein Mann hat seiner Ehefrau durch einen Schenkungsvertrag ein Grundstück übergeben, das mit einer Zwangshypothek belastet war. Nun gehen die Gläubiger davon aus, dass die Ehefrau als neue Eigentümerin des Grundstücks für die Hypothek haftet, die als Sicherungsrecht dem Berechtigten die Zwangsvollstreckung in das Grundstück ermöglicht. Dadurch aber, dass die Gläubiger über den Vollstreckungstitel gegen den letzteren Eigentümer (den Ehemann) verfügen, hat das Amtsgericht es verweigert, die Vollstreckungsklausel darauf zu setzen und entschied, dass die Vollstreckungsgläubiger nur dann vollstrecken können, wenn sie im Besitz einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils gegen die Ehefrau sind. Nach dem Berufungsverfahren hat das Gericht die Frage beim dem obersten Gerichtshof eingebracht.

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