Durchsuchung des Arbeitnehmers



Wenn der Arbeitgeber einen begrĂŒndeten Verdacht hat, dass er in seinem Unternehmen bestohlen wird, kann er Schritte ergreifen, um den dafĂŒr verantwortlichen Arbeitnehmer ausfindig zu machen. Obwohl das polnische Arbeitsgesetzbuch eine persönliche Kontrolle bzw. Durchsuchung des Arbeitnehmers nicht regelt, gibt es eine reiche Rechtsprechung zu dem Thema. Dadurch dass jede Kontrolle der PrivatsphĂ€re einen Eingriff in die Grundrechte des Arbeitnehmers darstellt, ist sie nur dann zulĂ€ssig, wenn sie durch den Arbeitgeber angekĂŒndigt wird und nicht gegen die guten Sitten verstĂ¶ĂŸt. Den Arbeitgebern steht es also unter UmstĂ€nden zu, Kontrollen durchzufĂŒhren. In der Arbeitsordnung muss aber prĂ€zise bestimmt sein, auf welche Art und Weise sie durchgefĂŒhrt werden kann und welchen Umfang sie haben wird. Außerdem muss die prĂ€ventive Kontrolle verhĂ€ltnismĂ€ĂŸig sein, d.h. die Art und Weise der Kontrolle sowie die angesetzten Mittel mĂŒssen der Eigentumsstörung angemessen sein.

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