Strafbarkeit von öffentlichen Amtsträgern in Polen



Ein öffentlicher Amtsträger, der seine Befugnisse überschreitet oder seine Pflichten nicht erfüllt und dabei ein öffentliches oder privates Interesse schädigt, begeht eine Straftat.
Auf Grundlage des Art. 231 §1 polStGB kann sich ein Amtsträger wegen Amtsmissbrauches strafbar machen, wenn er seine dienstlichen Pflichten nicht gründlich erfüllt oder seine Kompetenzen überschreitet und dadurch ein öffentliches oder privates Interesse schädigt. Laut Art. 231 §1 polStGB kann er mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft werden. Darüber hinaus kann ein Gericht zusätzlich ein Verbot anordnen, einen bestimmten Posten zu bekleiden oder einen bestimmten Beruf auszuüben.

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