Der polnische Senat hat den Entwurf zur Änderung des Gesetzes über Fahrzeugführer angenommen. Wird die Änderung beschlossen, so entsteht für die Autofahrer die im Besitz des Führerscheins der Klasse B sind, die Möglichkeit, auch mit einem Motorrad mit bis zu 125 ccm ohne eine gesonderte Fahrprüfung zu fahren, vorausgesetzt, sie können eine mindestens 3-jährige Autofahrpraxis nachweisen.