Staatliche UnterstĂĽtzung beim Wohnungserwerb



Seit Anfang des Jahres gilt das Gesetz über die staatliche Hilfe beim Erweb einer ersten Wohnung durch Personen im jungen Alter. Das Programm nennt sich „Mieszkanie dla młodych” (Wohnung für junge Leute). Mit dieser Initiative wird das frühere Programm „Rodzina na swoim” (Familie in eigener Wohnung) fortgesetzt. Das aktuelle Programm führte einige Änderungen ein. So etwa sieht das Gesetz finanzielle Hilfen beim Erwerb einer neuen Wohnung vor. Die Fläche einer Wohnung ist dabei auf 75m2, die eines Hauses auf 100m2 begrenzt. An dem Programm können Personen bis zum 35. Lebensjahr sowie Alleinerziehende teilnehmen. Der Staat sichert bei Erfüllung aller Voraussetzungen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 10-15% (abhängig von familiären Verhältnissen) des Wiederbeschaffungswertes zu.

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