Kontrolle der Fersehgeräte durch die Post



Das Oberste Verwaltungsgericht entschied, dass die  Polnische Post ohne Ankündigung kontrollieren darf, ob ein Unternehmen für die von ihm benutzten Ferseh- und Radiogeräte Rundfunkgebühren bezahlt. Auf solche Kontrollen findet das Gesetz über die wirtschaftliche Freiheit nämlich keine Anwendung, so dass sie nicht vorher angekündigt werden müssen.

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