Kündigungsschutz – einer der Gründe für die Arbeitslosigkeit?



Arbeiternehmer in Polen, die in nur wenigen Jahren pensioniert werden sollen, werden durch geltende Vorschriften besonders geschützt. Ein Grund zur Freude? Nicht unbedingt, wie die Praxis zeigt. Gemäß Art. 39 des polnischen Arbeitsgesetzes darf Personen, die weniger als 4 Jahre bis zu ihrer Pensionierung arbeiten müssen, nicht mehr gekündigt werden. An sich eine vernünftige Lösung, würde man meinen. Doch die Experten warnen. Genau diese Regelung führt nämlich dazu, dass die Arbeitgeber Personen kurz vor Ihrer Pensionierung nicht beschäftigen wollen. Das hohe Alter ist kein Garant dafür, dass das Verhältnis Arbeiternehmer-Arbeitgeber immer gut sein wird. Und so plädieren sie dafür, das Arbeitsverhältnis beim Vorliegen bestimmer Gründe beenden zu können. Weil dies heutzutage nicht möglich ist, verzichten die Arbeitgeber oft auf Arbeiternehmer im hohen Alter, obwohl diese aufgrund ihrer Erfahrung sicherlich eine große Unterstützung im Betrieb sein könnten.

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