Rücksendung einer ausgepackten Ware



Das polnische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzamt befasste sich kürzlich mit der Klausel eines Onlineshops, die festlegte, dass die Rücksendung von Waren ausgeschlossen sei, wenn die Ware benutzt wurde. Aufgrund dieser Klausel weigerte sich das Geschäft Waren anzunehmen, wenn sie nur der Kunde zum Testen auspackte, um zu sehen, ob und die sie funktionieren. Das Amt stellte die Rechtswidrigkeit dieser Klausel fest, da der Kunde, der online Waren bestellt, keine Möglichkeit hat, die Ware tatsächlich in den Händen zu halten und sie auszuprobieren. Daher muss dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt werden, online gekaufte Waren auszupacken und sie etwa ans Strom anzuschließen oder zusammenzubauen, um zu sehen, wie sie tatsächlich funktionieren.

Kanzlei für polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu
*Rechtsberatung*Gutachten*Unternehmensbetreuung*Übersetzungen*Ratgeber*Musterverträge *Infoportal*ebooks*Rechtsprechungsreport*Wirtschaftsberatung*Rechtschronik*Wörterbuch