Der polnische Wirtschaftsminister plant das Recht des immateriellen gewerblichen Eigentums zu ändern. Hier vor allem soll das Verfahren zum Schutz eines Warenzeichens freundlicher ausgestaltet und Online-Prozeduren mehr Bedeutung beigemessen werden. Was auch zuvor nicht möglich war: der Eigentümer einer Marke kann sich damit einverstanden erklären, ein e ähnliche Produktbezeichnung durch ein anderes Unternehmen eintragen zu lassen, was im Ergebnis das Handeln von Kapitalgruppen erleichtern dürfte.