Ein Zöllner darf die Häufigkeit der Grenzüberschreitungen nicht einschränken



Die polnische Zollkammer nahe der russischen Grenze entschied, dass die polnisch-russische Grenze höchstens 10 x Monat passiert werden darf. Nach Ansicht von Spezialisten schränkt diese Entscheidung jedoch rechtswidrig die Personenfreizügigkeit ein, welche der polnisch-russische Grenzvertrag statutiert. Dies folgt aus einem Rechtsgutachten, welches der Bürgermeister einer Gemeine an der polnisch-russischen Grenze in Auftrag gab, der sich für den Ausbau der polnisch-russischen Beziehungen in der Grenzregion einsetzt. Die Zollkammer zeigt sich gelassen und weist daraufhin, dass für die Entscheidung die Anweisungen des Finanzministers verantwortlich sind, der die Einschränkungen für erforderlich hält, da die Anwohner hauptsächlich die Grenze passieren, um im Nachbarland billig zu tanken und dann den Sprit in Polen steuerfrei auf dem Schwarzmarkt wieder zu verkaufen.

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