AuftrÀge an die Arbeitsbetriebe der Strafvollzugsanstalten ohne Vergabeverfahren
Am 24. September 2013 traten Vorschriften in Kraft, welche AuftrĂ€ge an die Arbeitsbetriebe der Strafvollzugsanstalten ohne Vergabeverfahren zulassen. Die neuen Vorschriften sollen fĂŒr gröĂere BeschĂ€ftigung unter Insassen sorgen und die finanzielle Situation der Unternehmen verbessern. Die Ănderung betrifft Arbeitsbetriebe, die in Form von staatlichen Unternehmen oder von Institutionen der Budgetwirtschaft betrieben werden.