Entwurf des Gesetzes über die Einkommen- und Körperschaftssteuer; Besteuerung der KG



Der Entwurf legt fest, dass sowohl die Kommanditgesellschaft auf Aktien als auch die Kommanditgesellschaft ab Anfang 2014 die Körperschaftssteuer zu entrichten hat. Bisher wurde nicht das Einkommen dieser Gesellschaften (Körperschaftssteuer), sondern nur das ihrer Gesellschafter (Einkommensteuer) besteuert. Jetzt werden beide Gesellschaftsformen die steuerrechtliche Rechtspersönlichkeit haben. Nach den neuen Vorschriften wird die Dividendenauszahlung an den Komplementär mit der pauschalen Körperschaftssteuer i.H.v. 19% besteuert. Dem persönlich haftenden Gesellschafter wird jedoch das Recht zum Abzug der bezahlten Körperschaftssteuer von eigener Einkommensteuer zustehen.

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