Gesetz zur Änderung des Bankengesetzes und des Gesetzes über die Investitionsfonds



Veröffentlicht: Polnisches Gesetzblatt Dz.U. 2013 Pos. 777

Am 20.07. ist das o.g. Gesetz in Kraft getreten. Das bedeutet, dass die von Banken ausgestellten Rechnungsbücher und deren Auszüge im Zivilverfahren keine amtlichen Dokumente mehr darstellen. Das Gleiche gilt für die sekurisierten Investitionsfonds.

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