Verordnung vom 05.10.2011 über die Änderung der Verordnung bezüglich der Anträge und Unterlagen welche das Aufenthaltsrecht der EU-Bürger und deren Familienmitglieder in der Republik Polen betreffen (Inkrafttreten)



Am 02.11.2011 tritt die Verordnung vom 05.10.2011 über die Änderung der Verordnung bezüglich der Anträge und Unterlagen welche das Aufenthaltsrecht der EU-Bürger und deren Familienmitglieder in der Republik Polen betreffen in Kraft.
Gesetzblatt: 2011 Nr. 229 Pos. 1369
Betrifft: Änderung der Liste von Unterlagen, welche bei Beantragung der Aufenthaltsregistrierung von EU-Bürgern in der Republik Polen, benötigt werden, wenn die Registrierung im Zusammenhang mit der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit zusammenhängt.

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