Gesetz vom 19.08.2011 über die Zahlungsdienste (Inkrafttreten)



Am 24.10.2011 tritt das Gesetz vom 19.08.2011 über die Zahlungsdienste in Kraft.
Gesetzblatt: 2011 Nr. 199 Pos. 1175
Die Änderung tritt am 24.10.2011 in Kraft.
Betrifft: Das Gesetz regelt die Grundsätze von Zahlungsdiensten, darunter insbesondere die Informationsvorgaben, Übersichtlichkeit des Vertragsinhalts, Rechte und Pflichte der Parteien von Verträgen über die Leistung von Zahlungsdiensten sowie die Haftungsfrage


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