Gesetz vom 19.08.2011 über die Zahlungsdienste (Inkrafttreten)
Am 24.10.2011 tritt das Gesetz vom 19.08.2011 über die Zahlungsdienste in Kraft. Gesetzblatt: 2011 Nr. 199 Pos. 1175 Die Änderung tritt am 24.10.2011 in Kraft. Betrifft: Das Gesetz regelt die Grundsätze von Zahlungsdiensten, darunter insbesondere die Informationsvorgaben, Übersichtlichkeit des Vertragsinhalts, Rechte und Pflichte der Parteien von Verträgen über die Leistung von Zahlungsdiensten sowie die Haftungsfrage