Gesetz vom 10.05.2013 zur Änderung der Zivilprozessordnung (Inkrafttreten)



Am 07.07.2013 trat das Gesetz vom 10.05.2013 zur Änderung der Zivilprozessordnung in Kraft.
Gesetzblatt: 2013 Pos. 654
Betrifft: Die Änderung sollte die Richtigkeit der Zwangsvollstreckung sichern und das Verfahren gegen eine Person, die kein Schuldner ist, beseitigen. Das Gericht muss vom Amts wegen die persönliche Identifikationsnummer (PESEL) oder Gerichtsregister (KRS) des Beklagten prüfen und festlegen.

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