Novellierung des Gesetzes über Familienförderung und Pflegefamilien



Gemäß den novellierten Vorschriften dürfen in Kinderzentren nicht mehr als 14 Kinder wohnen. In Kinderzentren wohnen Kinder, die von ihren Eltern verlassen wurden oder deren Eltern gestorben sind, bei Adoptiveltern, die für die Aufnahme der Kinder vom Staat finanziell gefördert werden. Die neuen Regelungen sollen zur Verbesserung der Lebensbedingungen in Kinderzentren führen. Es ist auch nicht erlaubt, ein großes Kinderheim in kleinere Kinderzentren aufzuteilen, wenn sich diese auf dem gleichen Grundstück befinden. Das neue Gesetz ist am 15. Oktober 2016 in Kraft getreten.

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