Änderungen im Bereich des Erbrechts


 
Am 1 April 2015 hat das Staatsoberhaupt das Gesetz zur Änderung des Zivilgesetzbuches unterschrieben und damit das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Es sieht viele Änderungen im Bereich des Erbrechts vor. Zu den wichtigsten gehört die durch das Gesetz neu aufgestellte Vermutung, dass bei der Nichtabgabe einer eindeutigen Willenserklärung über die Annahme der Erbschaft das Prinzip der Haftungsbeschränkung auf den Nachlass gilt.

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