Geplante Änderungen des polnischen Erbrechts



Es kommen einige Veränderungen im Bereich des Erbrechts. Die Kodifikationskommission in Sachen des Zivilrechts schlägt Änderungen vor: der Ehegatte wird in der gesetzlichen Erbfolge vor die Geschwister gestellt (bis jetzt bekam der Ehegatte die Hälfte, der Rest wurde auf die Geschwister aufgeteilt, falls Abkömmlinge und Eltern des Verstorbenen nicht vorhanden sind); das mündliche Testament (ein Testament durch mündliche Erklärung, in Deutschland Nottestament vor drei Zeugen, §2250 BGB) wird aufgehoben.

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