Der Verbraucherschutz in Polen – eine Übersicht




Der wichtigste Gedanke des Verbraucherschutzes lässt sich der polnischen Verfassung entnehmen. Ihr Art. 76 verpflichtet die öffentliche Gewalt zum Schutz der Verbraucher von Handlungen, die ihre Sicherheit, private Sphäre oder Gesundheit bedrohen. Auf Grundlage dieses Artikels schafft der Gesetzgeber die rechtlichen Rahmenvoraussetzungen für den effektiven Verbraucherschutz in Polen.

Natürlich ist die polnische Rechtsordnung sehr stark von der „Gesetzgebung“ der europäischen Union beeinflusst. Im Bereich des Verbraucherschutzes hat die Europäische Union zahlreiche Richtlinien erlassen, die von den Mitgliedstaaten ins nationale Recht umgesetzt werden müssen. Die meisten Richtlinien geben nur Mindestvorgaben vor; welche Mittel der Mitgliedstaat dabei einsetzt, um die Schutzmaßnahmen für die Verbraucher einzuführen, bleibt ihm überlassen.

Einige verbraucherrechtliche Bestimmungen befinden sich im polnischen Zivilgesetzbuch, das Grundlage des Zivilrechts in Polen darstellt. Dieses Gesetz enthält universelle Grundsätze des ganzen Zivilrechts, wie zum Beispiel die Definition des Verbrauchers. Um den Schutz der Vorschriften über Verbraucherschutz zu erlangen, muss man Verbraucher im Sinne des Gesetzes sein. Im Art. 21 ¹ ZGB heißt es: der Verbraucher (pol. konsument) ist jede natürliche Person, die Rechtsgeschäfte tätigt, welche nicht unmittelbar mit ihrer wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit verbunden sind. Das Privileg des Verbraucherschutzes steht also, nach der gesetzlichen Definition, jeder natürlichen Person, die ein Rechtsgeschäft vornimmt, an welchem ein Unternehmer beteiligt ist.

Obwohl die polnische Verfassung mit dem Zivilgesetzbuch die Grundlage für den Verbraucherschutz bildet, finden sich die meisten Regelungen und, was den Verbraucher am meisten interessiert, rechtliche Ansprüche gegen den Vertragspartner (Unternehmer) in anderen Einzelgesetzen. Diese sind Produkte der Umsetzung und Anwendung sämtlichen EU-Rechts. In diesen Gesetzen findet ein Verbraucher die Grundlagen des Verbraucherschutzes in Polen. Zu den wichtigsten zählen:

Das Gesetz über die besonderen Bedingungen für den Verbrauchsgüterkauf und die Änderung des Zivilgesetzbuches
(Ustawa  o szczególnych warunkach sprzedaży konsumenckiej oraz o zmianie Kodeksu cywilnego)

Das Gesetz über den Wettbewerbs- und Verbraucherschutz
(Ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów)

Das Gesetz über Verbraucherkredit
(Ustawa o kredycie konsumenckim)

Das Gesetz über Wettbewerb und Verbraucherschutz
(Ustawa o ochronie konkurencji i konsumentow)

Das Gesetz über den Schutz einiger Verbraucherrechte und über die Haftung für den durch ein gefährliches Produkt angerichteten Schaden
(Ustawa o ochronie niektórych praw konsumentów oraz o odpowiedzialności za szkodę wyrządzoną przez produkt niebezpieczny)

Die Vorschriften dieser Gesetze schützen die Verbraucher vor Benachteiligungen im Wirtschaftsleben. Die Unternehmer verfügen über Fachkenntnisse, relevante Informationen und Erfahrung auf dem Markt und somit entsteht eine Ungleichgewichtslage, die gerade durch diese Vorschriften entschärft werden soll. Darüber hinaus stellen sie die Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher in den Mittelpunkt, leisten mittelbar die Unterstützung bei Kaufentscheidungen der Konsumenten und sorgen dadurch für Balance am Markt. Dieser Schutz der Verbraucher ist ein imponierender Erfolg der modernen demokratischen Staaten und zum größten Teil deren Zusammenarbeit auf der gemeinschaftlichen Ebene in Europa. Die Rechte, die den Verbraucher zustehen, werden aber häufig nicht in Anspruch genommen. Der Grund liegt darin, dass sehr viele ihre eigenen Rechte nicht ausreichend kennen. Der Verbraucherschutz beginnt also immer mit der Aufklärung der Konsumenten über ihre Rechte. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte des Verbraucherschutzes in Polen dargestellt, die jeder bewusster Verbraucher kenne sollte.

Zum täglichen Leben gehören die Kaufverträge. Manchmal sind wir aber mit der gelieferten Ware nicht zufrieden oder wollen sie aus irgendeinem sonstigen Grund nicht behalten.

Die gelieferte Ware hat einen Sachmangel

Jedem Verbraucher stehen Gewährleistungsrechte zu, wenn er von einem Unternehmer etwas kauft und die Ware mangelhaft ist. Der polnische Gesetzgeber sagt, dass der Verkäufer für die Lieferung einer vertragswidrigen Ware immer haftet (diese Haftung gegenüber dem Käufer kann nicht ausgeschlossen werden). Der Verbraucher kann also unentgeltlich, nach seiner Wahl die Reparatur oder den Umtausch verlangen und der Verkäufer muss die Ware innerhalb einer angemessenen Zeit ersetzen/reparieren. Erst dann, wenn die Vertragswidrigkeit nicht beseitigt wird, kann der Verbraucher im zweiten Schritt vom Kaufvertrag zurücktreten oder Kaufpreisminderung verlangen.

Wichtig! Wenn Sie den Mangel an der gekauften Ware erkennen, muss der Verkäufer immer erst zur Reparatur oder zum Umtausch aufgefordert werden. Die Frist für die Haftung des Verkäufers beträgt zwei Jahre ab Herausgabe der Ware.

Haftung für Nichterfüllung ausgeschlossen

Nach dem Abschluss eines Kaufvertrages entdecken Sie in dem Kleingedruckten, dass der Unternehmer seine Haftung für Nichterfüllung ausgeschlossen hat. Kann er das?

Nein. Der polnische Gesetzgeber hat viele Klausel im Art. 385 ZGB aufgelistet, die im Zweifel unzulässig sind. Dies sind vor allem Vertragsregelungen, die gegen das Verfahrensrecht verstoßen oder die Haftung des Unternehmers einschränken. Selbst wenn Sie denen zugestimmt haben, können sie im Nachhinein gerichtlich kontrolliert und als unzulässig erklärt werden. Diesen Schutz genießen Sie auf Grundlage der Vorschriften zum Verbraucherschutzrecht.

Haustürgeschäfte

Schließen Sie und ein Unternehmer einen entgeltlichen Vertrag in der Privatwohnung oder an Ihrem Arbeitsplatz, so sind die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz bestimmter Verbraucherrechte sowie über Haftung für einen durch ein gefährliches Produkt verursachten Schaden einschlägig. Hier handelt es sich um sog. Haustürgeschäfte, also die Situationen, wenn sie einen Vertrag mit einem Unternehmer außerhalb der Geschäftsräume abschließen. Für solche Verträge räumt der Gesetzgeber dem Verbraucher ein Rücktrittsrecht ein. Die Frist beträgt vierzehn Tage und beginnt mit dem Vertragsabschluss zu laufen.

Wichtig! Der Unternehmer ist bei Haustürgeschäften verpflichtet, den Verbraucher über die Möglichkeit des Rücktrittes zu unterrichten. Eine fehlerhafte/fehlende Belehrung setzt den Lauf der Frist nicht in Gang. 

Dies sind nur Beispiele der relevantesten Rechte, die Ihnen zustehen. Wenn Sie außergerichtlich nicht weiterkommen, können Sie Ihre Ansprüche auf dem gerichtlichen Wege geltend machen. In Polen werden Streitigkeiten aus dem Verbraucherrecht grundsätzlich im zivilrechtlichen Verfahren entschieden.

Dadurch dass die „neuen“ Verbraucherrechte ihren Ursprung in den Richtlinien der Europäischen Union haben, ist der Verbraucherschutz grenzübergreifend in Europa überwiegend einheitlich.