Ãœberstunden in Polen



Überstunden sind Überschreitungen der durch einen Arbeitsvertrag festgelegten, regelmäßigen Arbeitszeit. Im polnischen Recht werden Überstunden durch die Artikel 151 – 151.6 des Arbeitsrechtsgesetzbuches geregelt.

Gemäß Art. 151 §1 des Arbeitsgesetzesbuches ist die Arbeit in der Überstundenzeit dann zulässig, wenn eine außergewöhnliche, für den Arbeitgeber nicht vorhersehbarer Fall vorliegen, welcher zur kurzfristigen Abwehr von Gefahren für den Betrieb oder zum Schutz des Lebens, der Gesundheits, des Vermögens, oder der Umwelt erforderlich sind. Das gleiche gilt, wenn die Arbeit in der Überstundenzeit einen besonderen Bedarf für den Arbeitgeber bildet. Gemäß Art. 151 §3 des Arbeitsrechtsgesetzbuches können die Überstunden bei jedem Arbeitnehmer 150 Stunden in einem Kalenderjahr nicht überschreiten.

Art. 151.1 des Arbeitsrechtsgesetzbuches regelt die Vergütung für Überstunden. Nach dem §1 dieses Artikels bekommt der Arbeitnehmer für die Überstunden neben seinem Lohn 100 % des Gehaltes, wenn die Überstunden in der Nachtszeit oder an Feiertagen erfolgen. An allen anderen Tagen bekommt der Arbeitnehmer zusätzlich zu seinem Lohn 50 % seines Gehaltes.

In bestimmten Fällen ist es  möglich Überstunden mit Freizeit statt durch einen finanziellen Ausgleich zu verrechnen. Dies ist jedoch davon abhängig, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer freie Tage statt des zusätzlichen Lohns vorschlägt. Gemäß Art. 151.2 des Arbeitsrechtsgesetzbuches kann der Arbeitnehmer einen Antrag auf arbeitsfreie Tage stellen und in diesem Fall sind arbeitsfreie Tage mit Überstunden gleich zu setzen.

Die Bestimmung des Freizeitausgleiches kann durch den Arbeitgeber auch ohne Antrag seitens des Arbeitsnehmers erfolgen, wobei die Zahl der arbeitsfreien Tage zusätzliche 50% zu den Überstunden beträgt. In diesem Fall kann eine solche Entscheidung keinen Einfluss auf die vereinbarte monatliche Vergütung des Arbeitnehmers haben. In diesen beiden Fällen entfällt der Anspruch auf zusätzlichen Lohn für die geleisteten Überstunden.

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