Das Zentrale Verzeichnis und Information über die Wirtschaftliche Tätigkeit




Das Zentrale Verzeichnis und Information über die Wirtschaftliche Tätigkeit
poln. Centralna Ewidencja i Informacja o Działalności Gospodarczej, kurz CEDIG

Was ist CEDIG?
CEDIG, das Zentrale Verzeichnis und Information über die Wirtschaftliche Tätigkeit, ist ein zentrales Computerregister der Unternehmer, welches nur natürliche Personen umfasst. Wichtig ist, dass auch der Gesellschafter der polnischen bürgerlichen Gesellschaft sich in dieses Register eintragen muss, weil er – im Sinne des Rechts – ein Unternehmer ist.

Seit wann funktioniert CEDIG? Durch welches Gesetz wird es geregelt?
CEDIG funktioniert seit dem 1. Juli 2011 und wird durch das Gesetz über die Freiheit der wirtschaftlichen Tätigkeit vom 2. Juli 2004 (polnisches Gesetzblatt aus dem Jahr 2004, Nr. 173, Pos. 1807) geregelt.

Wer ist für CEDIG zuständig?
Zuständig für das Register ist der Wirtschaftsminister (zuvor verwalteten die entsprechenden Register die Gemeinden).

Wozu dient CEDIG?
Ermöglicht wird ein freier und kostenloser Zugang zu den gesetzlich normierten Informationen über Unternehmer und andere Personen.

Wie wird der Antrag auf Registereintragung eingereicht?
4 Varianten stehen zur Verfügung:
- Online, unter http://prod.ceidg.gov.pl/ceidg.cms.engine/?D;6f2338f2-a5f3-44a4-8a55-f948d0d5295b, was allerdings eine verifizierte elektronische Signatur voraussetzt
- Der Unternehmer kann den Antrag beim Stadtamt einreichen
- Antrag wird online vorbereitet und beim Stadtamt unterzeichnet
- Der Unternehmer füllt der Antrag aus und sendet ihn per Post an das Stadtamt. Die Unterschrift muss notariell beglaubigt werden.

Welche Informationen müssen angegeben werden?
Es handelt sich insbesondere um folgende Informationen:
1) Die Firma des Unternehmers sowie seine Personenidentifikationsnummer (PESEL), sofern vorhanden,
2) Das Geburtsdatum des Unternehmers,
3) Die Identifikationsnummer (REGON), sofern vorhanden,
4) Die Steueridentifikationsnummer (NIP), sofern vorhanden,
5) Die Staatsangehörigkeit,
6) Der Wohnsitz und Anschrift, Adresse zur Korrespondenz,
7) Die Adresse, wo Gewerbe betrieben wird.

Gibt es eine Bestätigung bei der Antragsvorlage?
Ja, das CEDIG-System versendet eine Bestätigungs-E-Mail.

Wie viel kostet die Eintragung?
Der Antrag, die Eintragung und alle anderen mit CEDIG verbundenen Maßnahmen sind gebührenfrei.

Wann erfolgt die Eintragung ins Register?
Die Eintragung erfolgt mit der Einführung der Daten ins Register, nicht später als am nächsten Tag nach dem Tag, an dem der Antrag eingereicht wurde (sofern der Antrag fehlerfrei und vollständig war und durch eine dazu bevollmächtigte Person eingereicht wurde).

Muss der Unternehmer die Daten in CEDIG aktualisieren?
Ja, die Daten müssen immer aktuell sind. Eine Aktualisierung ist innerhalb von 7 Tagen nach Änderung  (z.B. Änderung der Firma, Umzug) vorzunehmen.

Eine fehlende Aktualisierung der Daten kann verschiedene Rechtsfolgen bewirken:
1) Löschung aus dem Register;
2) Aktualisierungsaufforderung (eine Frist von 7 Tagen ab Zustellung);
3) Strafsanktionen: Geldstrafe, Freiheitsbeschränkung, Freiheitstrafe bis zu 2 Jahren.

Wo kann ich nach Registereinträgen suchen?
Im Internet unter https://prod.ceidg.gov.pl/CEIDG/CEIDG.Public.UI/Search.aspx