Notarielles Testamentsregister



Das notarielle Testamentsregister startete in Polen am 5. Oktober 2011 auf Initiative der Selbstverwaltung der Notare. Das Register hat einen Informationscharakter und ermöglicht in erster Linie den nahen Verwandten die Feststellung, ob das verstorbene Familienmitglied ein Testament hinterlassen hat. Der Inhalt jedes im Register eingetragenen Testaments wird nicht veröffentlicht. Die Wirksamkeit eines Testaments hängt auch von der Eintragung ins Register nicht ab. Das Register enthält nicht nur notarielle, sondern auch eigenhändige Testamente, sofern diese dort hinterlegt wurden.

Das Notarielle Testamentsregister ist freiwillig und für die Erblasser auch kostenfrei. Der Testator hat weiterhin die Möglichkeit, ein Testament in unterschiedlicher, vom Gesetz geregelter Form zu verfassen und sich für oder gegen die Registereintragung zu entscheiden. Der Erblasser kann auch jederzeit die Löschung der im Register enthaltenen Informationen über sein Testament verlangen. Zu Lebzeiten des Erblassers darf keine andere Person Informationen über sein Testament erhalten. 

Die Eintragung in das Testamentsregister ist einfach und dauert nur wenige Minuten. Wenn der Erblasser bei Anfertigung des Testamentes vor einem Notar der Eintragung zustimmt, überträgt der Notar mit Hilfe einer elektronischen Unterschrift diese Information in das Register.

Die Kosten für die Anfertigung notarieller Testamente betragen 50-100 PLN, wobei die Hinterlegung eines eigenhändigen Testamentes im Register 50 PLN sowie 20 PLN für jedes weitere Jahr kostet.

Nach dem Tod des Erblassers ist die Einsicht in das Testamentsregister bei jedem Notar möglich und ist mit Kosten in Höhe von 100-150 PLN verbunden. Eine Bestätigung beim Notar über die Eintragung eines Testaments in das Register schließt jedoch nicht aus, dass der Erblasser nach der Eintragung ein anderes Testament verfasst, welches dann auch Vorrang hat.

Das Notarielle Testamentsregister entspricht den Vorschriften des Basler Abkommens über die Errichtung eines einheitlichen Systems für die Eintragung von Testamenten aus dem Jahr 1972 und ermöglicht somit den Austausch von Informationen mit den Ländern, welche Testamentsregister führen.