Autounfall ohne Personenschaden in Polen – was ist zu beachten



Es kommt leider immer wieder vor: man ist im Ausland im Auto unterwegs und wird in einen Unfall verwickelt. Wird dabei niemand verletzt und handelt es sich lediglich um einen leichten Schaden, so sollte man folgende Hinweise beachten, damit sich der Ärger in Grenzen hält. Denn auch wenn es sich um einen leichten Unfall handelte, so muss man mit gewissen Hürden rechnen.

Zunächst einmal muss nicht immer die Polizei verständigt werden. Gibt es keine Verletzte und ist für alle Beteiligten klar, wer die Schuld an dem Unfall trägt, so reicht es in diesem Fall aus, wenn die Beteiligten ein Protokoll anfertigen. In dieses sollten die Personendaten des Verursachers (sein Vor- und Nachnahme, Telefonnummer, Führerscheinnummer, Ausweisnummer), Datum und Umstände des Unfalls (etwa die Uhrzeit, Adresse, Wetterverhältnisse), Angaben zum Fahrzeug (Automarke, Kennzeichen), Angaben zur Versicherung (Nummer der Versicherungspolice, Versicherungsdauer), Beschreibung der Beschädigungen am Fahrzeug, Angaben zu den Zeugen des Vorfalls aufgenommen werden. Das Protokoll muss dann unbedingt vom Verursacher eigenhändig unterschrieben werden.

Ein Protokoll wird jedoch nicht ausreichen vor allem in all den Fällen, in denen der Versucher unter Alkoholeinfluss steht oder wenn der Wagen, mit dem Sie unterwegs sind, nicht Ihnen gehört, also wenn es sich etwa um einen Miet- oder Dienstwagen handelt. In diesen Fällen sollte die Polizei verständigt werden.

Verzichten die Beteiligten darauf, die Polizei zu verständigen, so sollten so viele Daten wie möglich gesammelt werden. Zeugen sind zwar nicht immer notwendig, aber es ist immer besser und sicherer, wenn Sie welche haben. Haben Sie Zeugen gefunden, welche den Vorfall beobachtet haben, so sollten Sie diese um Kontaktdaten, wie den Vor- und Nachname, Adresse und Telefonnummer, bitten. Waren Sie nicht alleine unterwegs, so denken Sie stets auch daran, dass auch der Mitfahrer den Vorfall bezeugen kann.

Wenn Sie sich absolut sicher sind, dass Sie keine Schuld trifft, so bewahren Sie Ruhe und lassen sich von dem Verursacher nicht einreden, dass Sie den Unfall alleine zu verantworten oder auch nur mit verschuldet haben. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten sollten Sie die Polizei hinzuziehen.

Ist der Vorgang geklärt, so stellen Sie den Wagen an einen sicheren Platz ab und räumen die Unfallstelle, damit keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer entsteht. Gab es jedoch Verletzte, sollten Sie den Rettungswagen und die Polizei abwarten.