Die Struktur, Aufgaben und Kompetenzen der polnischen Finanzmarktaufsichtsbehörde



Die Finanzaufsichtskommission (Komisja Nadzoru Finansowego, kurz: KNF) ist die polnische Finanzaufsichtsbehörde. Die Kommission ist ein zentrales Landesverwaltungsorgan mit Sitz in Warschau, das nach Maßgabe des Gesetzes vom 21. Juli 2006 über die Finanzmarktaufsicht tätig wird. Die Kommission kümmert sich um Sicherheit in der Finanzbranche. Die Aufsicht über die Kommission wird von dem Prämierminister ausgeübt.

Die Kommission hat die sämtlichen Aufgaben und Zuständigkeiten folgender Organe übernommen: Bankaufsichtskommision (Komisja Nadzoru Bankowego), Börsenaufsichtsbehörde (Komisja Papierów Wartościowych i Giełd) sowie Aufsichtsbehörde für Versicherungswesen und Rentenfonds (Komisja Nadzoru Ubezpieczeń i Funduszy Emerytalnych).

Die Struktur der Kommission

Die Kommission ist ein Kollegialorgan und besteht aus sieben Mitgliedern:

- Präsident der Kommission und zwei stellvertretende Vorsitzende
- Finanzminister oder seiner Vertreter
- Minister für Arbeit und Sozialpolitik
- Präsident der Polnischen Nationalbank oder sein delegierter Vertreter
- Vertreter des Präsidenten der Republik Polen

Die KNF fasst die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit auf den Tagungen, die mindestens alle 2 Wochen abgehalten werden.

Es ist zwischen der Kommission selbst und dem Amt der Finanzaufsichtskommission (poln. Urząd Komisji Nadzoru Finansowego, kurz UKNF) zu unterscheiden. Die Kommission und der Präsident der Kommission üben ihre Aufgaben durch das Amt, das UKNF, aus. Die Arbeiten des UKNF werden von dem Präsidenten der KNF und seiner stellvertretenden Vorsitzenden gesteuert. Die übrigen Mitglieder der Kommission arbeiten nicht bei dem UKNF. UKNF besteht aus 21 Departementen, die von einzelnen Direktoren geleitet werden und die für unterschiediche Segmente des Finanzmarktes verantwortlich sind.
 
Nach Ermächtigung der Kommission treffen die UKNF-Beamten die Maßnahmen aus dem  Zuständigkeitsbereich der Kommission. Das Gesetz über die Finanzmarktaufsicht bestimmt die Kategorien von Fällen, für welche ausschließlich die Kommission zuständig ist. Dazu gehören vor allem die Gewerbeerlaubnis bez. des Finanzmarktes sowie Auferlegung von Sanktionen.

Die Aufgaben und Kompetenzen der Kommission

Zu den wichtigsten Aufgaben der KNF gehören insbesondere:

- Finanzmarktaufsicht
- Ergreifung von Maßnahmen zum ordnungsgemäßen Funktionieren des Finanzmarktes
- Ergreifung von Maßnahmen zur Entwicklung und Konkurrenzfähigkeit des Finanzmarktes
- Ergreifung von Bildungs- und Informationsmaßnahmen
- Mitwirkung bei der Vorbereitung von Rechtsakten welche die Finanzmarktaufsicht betreffen

Umfang der Aufsicht:
- Bankaufsicht
- Rentenaufsicht
- Versicherungsaufsicht
- Kapitalmarktaufsicht
- Zahlungsdiensteaufsicht
- Genossenschaftsbankenaufsicht