Anwaltshaftung bei der Pflichtverletzung



Die Arbeit eines jeden Rechtsanwalts ist durch die dafür zuständigen Organe überprüfbar. Als Anwaltshaftung bezeichnet man die Haftung des Anwalts gegenüber der eigenen Mandantschaft. Er ist dazu verpflichtet, mit erforderlicher Sorgfalt zu arbeiten und den besten Schutz des Interesses des Mandanten zu gewährleisten. Der Anwalt haftet für die schuldhafte Verletzung seiner Pflichten. Falsche oder unvollständige Beratung durch einen Rechtsanwalt löst zum Beispiel Schadensersatzansprüche für den Mandanten aus.

Schadensersatz

Wenn dem Anwalt der Eintritt des Schadens zugerechnet werden kann, kann man ihn dazu verpflichten, den Zustand (wieder)herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre; eine Entschädigung in Geld kann auch gefordert werden. Dies bedeutet, dass man gegen den pflichtverletzenden Anwalt die grundsätzlichen zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche hat.

Wann ist die Pflichtverletzung gegeben?

Eine Pflichtverletzung ist anzunehmen, wenn der Anwalt gegen eine seiner Anwaltspflichten verstoßen hat. Diese Pflichten sind im Ethik-Kodex für Rechtsanwälte sowie im Gesetz über das Recht der Rechtsanwaltschaft enthalten. Das Grundsätzliche in dem Beruf des Rechtsanwaltes ist die Leistung der Rechtsberatung, Begutachtung und Vertretung vor Gericht. Diese und alle anderen Aufträge muss er fehlerfrei erfüllen. Die Pflichtverletzung kommt dann in Frage, wenn dem Anwalt ein schuldhafter Fehler bei der Mandatsbearbeitung vorgeworfen werden kann – dann haftet er für den hieraus entstandenen Schaden. Das ist zum Beispiel eine Verletzung der Schweigepflicht oder der Aufklärungspflicht oder fehlerhafte Fristberechnung.

Disziplinarstrafe

Art. 80 des Gesetzes über das Recht der Rechtsanwaltschaft regelt die Disziplinarstrafe bei Pflichtverletzung des Anwaltes. Danach wird seine schuldhaft begangene Pflichtverletzung ermahnt. Laut Art. 80 kann der Anwalt zur Verantwortung gezogen werden, wenn er gegen die geltende Rechtsordnung, gegen den Ethik-Kodex des Rechtsanwaltes handelt oder wenn er seine beruflichen Pflichten verletzt. Hier entscheidet über die Pflichtverletzung des Anwaltes das Disziplinargericht der Rechtsanwaltskammer. Die möglichen Disziplinarstrafen sind: Verweis (Tadel), Geldbuße, Untersagung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft bis zur Dauer von 5 Jahren oder  Streichung von der Anwaltsliste.