Polnisches Wasserrecht – ein Überblick



Die Wasserwirtschaft ist untrennbar mit dem Schutz der Gewässer verbunden. Das Wassermanagement muss nach dem Nachhaltigkeitsprinzip organisiert werden und die Gestaltung, den Schutz, die Bewirtschaftung wie auch die Nutzung des Wassers gewährleisten. Wasserwirtschaft berücksichtigt das Prinzip der gemeinsamen Interessen und wird durch die Zusammenarbeit von öffentlicher Verwaltung, Wassernutzern und Vertretern der Gemeinden durchgeführt, um so den größtmöglichen Nutzen für die Gesellschaft zu erreichen. Wassermanagement soll die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft berücksichtigen, sowie den Schutz des Grundwassers und der Umwelt gewährleisten. Wasserwirtschaft in Polen wird nach den Bestimmungen des Wassergesetzes vom 18.07.2001 (bereinigte Fassung: polnisches Gesetzblatt aus dem Jahr 2012, Nr. 145 mit Änderungen), welches die Vorgaben der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 und der sog. Hochwasser-Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser umsetzt.

Die Problematik der Gewässer- und Abwasserentsorgung aus Minen wird durch das Geologie und Bergbaugesetz bestimmt. Die Abwasserwirtschaft sowie die  Binnenfischerei sind durch andere Gesetze geregelt.

Zu den wichtigsten Zielen und Aufgaben der Wasserwirtschaft gehören:


  • - Die Gewehrleistung der Qualität und Quantität des Wassers für die verschiedenen Nutzer und Verbraucher,
  • - Schutz der Wasserressourcen vor Verschmutzung,
  • - Schutz gegen die negativen Folgen von Ãœberschussen oder Defiziten des Wasserdagebots,
  • - Schutz gegen schädliche Auswirkungen von Ãœberflutungen.


Gemäß Artikel 2 des WasserrG soll die Wasserwirtschaft die Erfüllung der Bedürfnisse der Bevölkerung und  der Wirtschaft gewährleisten und den Schutz des Grundwassers und der Umwelt mit ihren Ressourcen regeln.

Dieses System besteht aus einer Reihe von Institutionen und anderen Einrichtungen, die im Bewirtschaftungsprozess von Wasserressourcen  spezifische Funktionen erfüllen (organisieren,  planen, leisten, motivieren, kontrollieren).

Rechtsinstrumente der Wasserwirtschaft:


  • - Wasser Bewirtschaftungspläne,
  • - Wassererlaubnisse,
  • - Gebühren und Beiträge für die Wasserwirtschaft,
  • - Wasserkataster,
  • - Kontrolle der Wasserwirtschaft.


Die Planung der Wasserwirtschaft dient der Programmierung und Koordinierung von Aktivitäten und Maßnahmen, deren Ziele die Erhaltung eines guten Stands der Wassers, die Verbesserung der Wasserressourcen sowie der Hochwasserschutz sind.