Die Änderungen bzgl. der Befreiung der Gaserzeugnisse von der Akzise



Die untere Kammer des polnischen Parlaments verabschiedete die Änderung des Gesetzes über die Akzisesteuer, mit welcher die Richtlinie 2003/96/EG zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom in das polnische Recht umgesetzt wird. Ab 1. November gilt die Akzisebefreigung bei Gaserzeugnissen wie dem Erdgas sowie anderen Kohlenwasserstoffen für Heizungszwecke nicht mehr. Ausnahme bilden lediglich Haushalte und gemeinnützige Anstalten, welche Gaserzeugnisse zu Heizungszwecken verwenden.

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