Der Finanzminister hat die maximale Steuer- und Lokalabgabenhöhe für das Jahr 2014 festgelegt



Ab 2014 wird die Höchstgrenze bei Steuern und Lokalabgaben angehoben, was aus der Ankündigung des Finanzministers vom 9. September dieses Jahres folgt (M.P.2013 Pos. 724). Die Gemeinden dürfen dann höhere Sätze bei der Immobiliensteuer und der Steuer von Transportmitteln sowie höhere Lokalabgaben wie der Marktabgabe, Ortsabgabe, Kurortabgabe oder Abgabe vom Hundebesitz bestimmen.

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