Rentenbeiträge von Aufsichtsratsmitgliedern



Das Arbeitsministerium hat einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über das Sozialversicherungssystem vorbereitet. Der Entwurf sieht vor, dass die Aufsichtsratsmitglieder auch der Rentenversicherungspflicht unterliegen sollen, ohne Rücksicht darauf, ob sie über einen anderen Rechtstitel zur Sozialversicherung verfügen. Die Beitragsbemessungsgrundlage soll nach dem Ertrag aus der Funktionsausübung als Aufsichtsratsmitglied bestimmt werden. Die Bemessungsgrundlage umfasst also nicht nur den Lohn selbst, sondern auch andere Beträge, die zur Besoldung des Aufsichtsratsmitgliedes gehören.

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