Haftpflichtversicherung zwingend für alle?


Die Partei PSL (Polnische Bauernpartei) fordert die Einführung in die Strafprozessordnung der Institution der Entschädigung für eine haltlose Beschuldigung. Die Abgeordneten dieser Partei sind der Ansicht, dass  der Staat, welcher allein Strafen auferlegen darf,  als Ausgleich dafür die Verantwortung tragen muss, wenn dabei Fehler auftreten. Neue Vorschriften sollen festlegen, dass an den  Angeklagten, welcher durch ein rechtskräftiges Urteil im gerichtlichen, erstinstanzlichen Verfahren oder im Verfahren vor dem Berufungsgericht freigesprochen wurde, im Falle von offensichtlichen Mangel an Gründen für die Anklage eine Entschädigung für den entstandenen Schaden sowie eine  Wiedergutmachung für die Verletzung, die sich aus der Durchführung des Strafverfahrens gegen ihn ergab, zu zahlen ist. Diese Regelung würde dann nur bei öffentlichen und nicht bei privaten Klagen gelten.

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