Gerichts- und Wirtschaftsblatt – kein Stapeln mehr



In der unteren Kammer des polnischen Parlaments wurde gestern zum ersten Mal der Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Veröffentlichung des Gerichts- und Wirtschaftsblatts vorgelesen. Die Änderung hat zum Ziel, die Unternehmer von der Pflicht zu befreien, das Blatt zu sammeln. Bereits seit dem 1. Juli 2012 ist nämlich eine elektronische Ausgabe des Blattes auf der Internetseite des Justizministeriums verfügbar.

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