Gerichtliche Festlegung des Geschlechts



In der nächsten Woche wird man in der unteren Kammer des polnischen Parlaments über den Gesetzentwurf debattieren, den die linksorientierte Partei „Ruch Palikota“ vorgelegt hat. Der Entwurf betrifft das Problem der Geschlechtsidentität und sieht einen gerichtlichen Weg zu deren Festlegung vor. Einen solchen Antrag könnte nur eine volljährige Person stellen (ausnahmsweise, unter Beachtung besonderer Voraussetzungen auch Personen zwischen dem 13. und 18. Lebensjahr). Die Durchführung dieser Festlegung, wie vorgesehen, soll nicht einfach erfolgen. Zuständig sollen die Bezirksgerichte sein, über die Sache sollen 3 Berufsrichter verhandeln. Mit dem Antrag sollen zwei medizinische Gutachten vorgelegt werden. Dieses Verfahren soll Personen helfen, die sich mit ihrem amtlichen (biologischen) Geschlecht nicht identifizieren.

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