Erste Geldstrafe nach dem Inkrafttreten des neuen Abfallrechts



Vor dem Amt für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz fand am 5.07.2013 die erste Untersuchung statt, welche mit dem Inkrafttreten der Änderungsvorschriften des Abfallrechts zusammenhängt. Es zeigte sich, dass das Breslauer Abfallbeseitigungsunternehmen – das einzige in der Region - seine Monopolstellung auf dem lokalen Markt ausnutzte und die Abfallbeseitigungsgebühren zu hoch ansetzte. Das Unternehmen wurde mit einer Geldstrafe in Höhe von fast 400.000 PLN belegt. Das Amt prüft nun, ob auch in weiteren 27 Fällen die Wettbewerbsschutzvorschriften verletzt wurden.

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