Online-Auktionen - privat oder doch gewerblich?



Der polnische Fiskus hat es nicht gern, wenn auf die Entrichtung der Umsatzsteuer verzichtet wird. Im vorliegenden Fall hat ein Unternehmer, dessen wirtschaftliche Tätigkeit die Veräußerung von Waren über eine Online-Auktionsplattform umfasste, Teile seiner privaten Sammlung auf diesem Weg ebenfalls zum Verkauf angeboten und auch Käufer gefunden. 23 Sammlerstücke fanden so einen neuen Eigentümer, der Umternehmer zahlte jedoch keine Umsatzsteuer, er war der Ansicht, der Verkauf hatte privaten Charakter. Das Gericht, welche sich dann mit dem Fall befasste, nach der Fiskus gegen den Unternehmer vorging, stellte zwar fest, dass es durchaus möglich ist, dass ein Unternehmer sowohl privat wie auch gewerblich Waren auf Auktionsplattformen anbietet, jedoch zugleich für eine klare Abgrenzung sorgen muss. Dies hat der Unternehmer im vorliegenden Fall unterlassen, so das Gericht, so dass eine Umsatzsteuer nachgezahlt werden musste.

Kanzlei für polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu
*Rechtsberatung*Gutachten*Unternehmensbetreuung*Übersetzungen*Ratgeber*Musterverträge *Infoportal*ebooks*Rechtsprechungsreport*Wirtschaftsberatung*Rechtschronik*Wörterbuch