Ersparnisse und der Tod eines Bankkunden



Wie das polnische Finanzministerium mitteilte, wird es vorerst keine Änderung der Vorschriften geben, welche regeln, was mit den Ersparnissen eines Bankkunden nach dessen Tod geschieht. Mit solchen Problemen haben viele Verwandte des Verstorbenen zu kämpfen. Nach derzeit geltender Rechtslage muss der Verwandte gegenüber der Bank nachweisen, dass er berechtigt ist, das Geld abzuheben. Ausreichend ist hierfür die Vorlage einer entsprechenden Vollmacht oder des Erbescheins. In der Praxis tauchen in diesem Bereich Probleme auf, weil die Verwandten oft gar nicht wissen, dass der Verstorbene Ersparnisse bei einer Bank hatte. Oft hinterlässt der Verstorbene keinerlei Hinweise. Untersuchungen, wie viel Geld noch auf den Bankkonten verstorbener Kunden auf die Verwandten wartet, gibt es nicht, aber geschätzt sollen es sogar 10.000.000.000 PLN sein. Eine Gesetzesänderung scheint daher dringend erforderlich zu sein, auch wenn dies sicherlich gegen das Interesse der Banken geschehen würde.

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