Höhere Strafen bei Beeinträchtigung kollektiver Verbraucherinteressen



Gemäß den Vorschriften des Gesetzes über den Schutz des Wettbewerbs und der Verbraucher kann ein Unternehmen, welches die kollektiven Verbraucherinteressen beeinträchtig, mit einer Geldstrafe in Höhe bis zu 10 % seines Umsatzes des Vorjahres bestraft werden. Die Höhe der Strafe hängt davon ab, während welcher Phase die kollektiven Verbraucherinteressen beeinträchtigt wurden. Mit der höchsten Strafe hat das Unternehmen dann zu rechnen, wenn das rechtswidrige Handeln während der Vertragsvollzugs stattfand, die Strafen fallen dagegen geringer aus, wenn es dazu während des Vertragsabschlusses kam.

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