Ab 1.06.2014 höhere Arbeitslosenhilfe in Polen



Am 1.06.2013 treten neue Beitragsätze der Arbeitslosenhilfe in Kraft. Die Arbeitslosen, die das Recht auf die Arbeitslosenhilfe nach dem 31.12.2009 erhielten, bekommen während der ersten 3 Monate 823,60 PLN. Nach Ablauf dieser Zeit sinkt der ausgezahlte Betrag auf 646,70 PLN. Personen, welche das Recht auf die Arbeitslosenhilfe vor dem 31.12.2009 erhielten, steht dagegen von Anfang an lediglich der Betrag von 660,60 PLN zu.

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