Ausschreibungsverfahren erst ab 20.000 € ?



Das Komitee des polnischen Ministerrates wird sich demnächst mit einem Änderungsentwurf befassen, welcher das polnische Recht der öffentlichen Ausschreibungen novellieren soll. Sollte die Änderung beschlossen werden und in Kraft treten, wird die gesetzliche Ausschreibungsprozedur erst bei Beträgen ab 20.000 € einzuhalten sein, anstatt wie bisher 14.000 €.

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