Strohmänner und der Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke in Polen



Was in den 80er und 90er Jahren gerne praktiziert wurde, scheint sich noch immer zu bewähren. So häufen sich derzeit Fälle, in denen Ausländer über Strohmänner landwirtschaftliche Grundstücke erwerben. Die Praxis ist so häufig, dass es den Vize-Innenminister zu der Aussage verleitete, dass das inzwischen häufig geänderte Gesetz aus dem Jahr 1920 über den Immobilienerwerb durch Ausländer in Polen erneut geändert werden sollte, um solchen Praktiken vorzubeugen. Der Vizeminister weist zeitgleich daraufhin, dass schon heute, vor der eventuellen Novellierung des Gesetzes, der Gemeindevorsteher oder Stadtpräsident die Unwirksamkeit des Erwerbs gerichtlich feststellen lassen kann, wenn ein Fall der Umgehung der Vorschriften vorliegt. Derzeit dürfen natürliche Personen, welche keine polnische Staatsangehörigkeit haben, noch keine landwirtschaftlichen Immobilien in Polen erwerben, da nach dem EU-Beitritt Polens entsprechende Übergangsfristen vorgesehen wurden. Genehmigungsfrei wird der Erwerb erst ab dem 1. Mai 2016 möglich sein. 

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